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   BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04   

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https://dejure.org/2004,72588
BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04 (https://dejure.org/2004,72588)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 1 BvR 711/04 (https://dejure.org/2004,72588)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 1 BvR 711/04 (https://dejure.org/2004,72588)
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  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04
    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere klargestellt, dass die Schriftsätze, auf die entscheidend Bezug genommen wird, der Verfassungsbeschwerde beizufügen sind (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 78, 320 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04
    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere klargestellt, dass die Schriftsätze, auf die entscheidend Bezug genommen wird, der Verfassungsbeschwerde beizufügen sind (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 78, 320 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04
    Zwar ist den Beschwerdeführern grundsätzlich darin zuzustimmen, dass es mit dem Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, wonach den Beteiligten ein Äußerungsrecht zukommt und das Gericht diese Äußerungen auch in Erwägung zu ziehen hat (vgl. BVerfGE 21, 191 ), sowie mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle in allen Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; stRspr) nicht vereinbar ist, wenn ein Gericht angebotenen - und verifizierbaren - Entscheidungszitaten deshalb nicht nachgeht, weil sie in Juris sowie der Fachpresse nicht veröffentlicht wurden.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04
    Zwar ist den Beschwerdeführern grundsätzlich darin zuzustimmen, dass es mit dem Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, wonach den Beteiligten ein Äußerungsrecht zukommt und das Gericht diese Äußerungen auch in Erwägung zu ziehen hat (vgl. BVerfGE 21, 191 ), sowie mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz im Sinne einer möglichst wirksamen gerichtlichen Kontrolle in allen Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; stRspr) nicht vereinbar ist, wenn ein Gericht angebotenen - und verifizierbaren - Entscheidungszitaten deshalb nicht nachgeht, weil sie in Juris sowie der Fachpresse nicht veröffentlicht wurden.
  • VGH Hessen, 23.02.2004 - 8 DP 2350/03

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2004 - 1 BvR 711/04
    gegen die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2004 - 8 DP 2350/03.W3, 8 DP 2352/03.W3, 8 DP 2479/03.W3 -.
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